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Day Of The Living Zollbeamte at Pretzels Polka and the Pursuit Of Happiness



Day Of The Living Zollbeamte

Fast 110 Kilogramm bringt allein die technische Ausrüstung auf die Waage, die wir mit uns führen! Das erfordert nicht nur einiges an Verpackungskunst, damit die zum Teil hochempfindlichen Geräte den Flug heil überstehen, sondern vor allem auch die korrekte behördliche Abwicklung. Denn 110 Kilo Filmausrüstung kann man nicht mal eben als Zubehör für’s private Urlaubsvideo ausgeben. Es handelt sich also um die (vorübergehende) Einfuhr von Waren. Damit diese bei der Ein- bzw. Ausreise nicht verzollt werden müssen, gibt es zwischen zahlreichen Ländern das so genannte Carnet-Abkommen. Das Carnet sorgt für eine schnelle Zollabwicklung und eben dafür, dass keine Zollgebühren anfallen. Kostet allerdings viel Zeit, um es korrekt auszufüllen. Ein Punkt, den wir gewaltig unterschätzt hatten.


Jetzt geht es etwas ins Detail, aber weil wir uns im Vorfeld solche Erfahrungsberichte manchmal gewünscht hätten, will ich für Interessierte das Carnet-Verfahren etwas ausführlicher beschreiben.

Den Carnet-Vordruck gibt es gegen eine Gebühr von 3 Euro bei der örtlichen IHK. Diese tritt praktisch als Bürge dafür auf, dass die Waren nur zur vorübergehenden Ausfuhr bestimmt sind. Als Privatperson oder Firma, die nicht IHK-Mitglied ist, ist das Carnet mit hohen Kosten und der Vorlage einer Bankbürgschaft in Höhe des Warenwerts, verbunden. Daher ist es eher ratsam, einen anderen Weg zu wählen. In unserem Fall haben wir das Carnet auf die Fachhochschule Würzburg ausstellen lassen. Die Vordrucke sollte man sich zwei bis drei Wochen vor Abflug besorgen – nicht erst in den letzten fünf Tagen wie wir! Das Herzstück des Carnets ist die Liste mit Waren, in unserem Fall also das Filmequipment, das bis ins kleinste Detail nach Möglichkeit mit Seriennummern, auf jeden Fall mit Gewicht, (aktuellem) Wert und Ursprungsland aufgeführt werden muss. Zwar hatten wir schon lange im Vorfeld eine detaillierte Liste unserer Ausrüstung zusammengestellt, doch bis man tatsächlich jedes Teil gewogen und jede Serien- oder Produktnummer recherchiert hat, dauert seine Zeit. Übrigens verlangt das Carnet nach jedem einzelnen Stecker, Adapter oder Kabel – alles muss gelistet werden. Und das insgesamt sieben Mal auf den einzelnen Formularblättern.

Dann soll das ganze auch noch maschinen geschrieben sein! Selbstverständlich gibt es weder Online-Formulare noch downloadbare PDFs zum Ausfüllen am Rechner. Und wer nutzt heute noch eine Schreibmaschine? Wir haben uns dann unsere eigenen Vorlagen gebastelt, um das Carnet am Rechner ausfüllen und in die Formularblätter drucken zu können – die übrigens keinem gängigen DIN-Format entsprechen, ca. A4, nur ein kleines bisschen größer. Keine Ahnung, welch anarchistische Bürokraten die Entwicklung dieses Formulars zu verantworten haben, im Zuge von eGovernment wäre ein Online-Carnet jedenfalls eine durchaus lohnenswerte Entwicklung!

Ist das Carnet ausgefüllt, geht es damit zurück zur IHK, wo es verplombt wird. Von nun an gilt, was in der Warenliste aufgeführt ist! Jegliche nachträgliche Änderung ist Urkundenfälschung. Das heißt aber auch, dass wir am Vortag der Abreise das Anton-Bauer-Ladegerät nicht zurücklassen und stattdessen ein drittes Dedolight mitnehmen konnten… Mit anderen Worten: Vor dem Ausfüllen des Carnets gut überlegen, was man wirklich vor Ort braucht!

Was einmal drauf steht, muss man auch bei sich führen! Denn mit dem Carnet und allen (A-L-L-E-N!) Waren geht es jetzt zum Zoll. Das kann man am Abreiseflughafen erledigen – oder bereits im Vorfeld beim örtlichen Zollamt. Dort muss die “Nämlichkeit” der Ware geprüft werden, d.h. sämtliche Eintragungen der Liste werden mit den echten Teilen verglichen!

Wenn sich Behörden nur nicht immer selbst das Leben so schwer machen würden: Der Zollbeamte schien von den zahlreichen Feldern auf den Carnet-Formularen ein wenig überfordert, was sich in unverständlichem Gegrummel und planlosem Hin- und Herblättern, Drehen und Wenden der einzelnen Seiten äußerte. Eine geschlagene halbe Stunde ging das, und zweimal mussten wir ihn darauf hinweisen, dass er gerade dabei ist, das falsche Formular auszufüllen (nämlich das für die Wiedereinfuhr der Waren nach unserer Rückkehr). Ein Carnet enthält mindestens vier Kopien der Warenliste, einmal für die Ausfuhr, für die Einfuhr in den USA, für die Wiederausfuhr aus den USA, und die Wiedereinfuhr in Deutschland. Bei jedem Vorgang muss man auf eine zollamtliche Abfertigung bestehen, sonst gibt’s hinterher Ärger. Also nicht einfach Durchwinken lassen.

Als das Carnet mit sichtlicher Erleichterung unseres Zollbeamten ausgefüllt war, ging es an die Überprüfung der Waren, die eigentlich den Abgleich aller Einzelteile mit der Liste vorsieht – aber außer der Seriennummer der Kamera wollte der gute Mann nichts sehen. Wenigstens das ging zügig. Damit war das Carnet eröffnet, wir durften die Ware also ausführen. Yippie!

(Das dritte Dedolight haben wir übrigens dann doch noch mitgenommen. Matthias hat es in seinem Gepäck mit sich “geschmuggelt” ;) Schließlich kann er es ja auch privat dabei haben, um es auf seine Spiegelreflexkamera zu montieren. Wozu das auch immer gut sein sollte…)

2 Kommentare zu “Day Of The Living Zollbeamte”


  1. 1 Jennifer B.

    I wish i knew german :(

  2. 2 Eduard Jankowski

    Na das ist ja sehr phantasievoll geschrieben, um nicht zu sagen, zusammengesponnen worden. Die Verfasserin hätte sich vorher mal über die Alternativen zum Carnet erkundigen sollen, dann wüsste sie dessen vielen Vorteile besser zu schätzen. Für mich gibt es nichts Besseres und ich (Privatmann) bekomme meine Carnets immer ohne Probleme. Sie sind auch nicht teuer, sondern preiswert. Man muss sich halt auskennen in der Materie.
    Gruß EJ

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